Wohnbauförderung

Bei Kauf von Eigentumswohnungen

Auszug aus der Salzburger Wohnbauförderung
Quelle: SIR – Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen
Stand: 12/2018. Änderungen vorbehalten

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb einer neu errichteten Wohnung oder eines Hauses in der Gruppe (Reihenhäuser) im Bundesland Salzburg.

Wer wird gefördert?

Das Land Salzburg gewährt einen Zuschuss, den Sie – bei förderungskonformer Nutzung des Objektes – nicht zurückbezahlen müssen.

Wer Förderung beantragt, muss als „begünstigte Person“ anerkannt werden. Dazu müssen einige Voraussetzungen vorliegen.

Begüstigte Person

Wer kann eine Förderung beziehen?

Um eine Förderung für Kauf oder Hausbau zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellt (EU, Schweiz)
  • Wohnbedarf
  • Dieser liegt vor, wenn

·    bisher eine Mietwohnung bewohnt wurde

·    für die bisherige Wohnung im Eigentum müssen sonstige Gründe  vorliegen, die eine den tatsächlichen Verhältnissen besser angepasste Befriedigung des Wohnbedürfnisses erwarten lassen, das sind:

–    Größe und Ausstattung
–    Geänderte Familienverhältnisse
–    Berufsbedingter Ortswechsel (mit entsprechender Entfernung)
–    Dauerhafte und wesentliche Änderung der Einkommensverhältnisse
–    Gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest)

  • Begründung des Hauptwohnsitzes und ausschließliche regelmäßige Verwendung der Wohnung zur Befriedigung des dringenden Wohnbedarfs
  • Aufgabe der Rechte an der bisher bewohnten Wohnung (Ausnahmeregelungen sind zu beachten)
  • Folgende Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden:

Einkommen

Haushaltsgröße Netto-Haushaltseinkommen jährlich Netto-Haushaltseinkommen monatlich (Jahreszwölftel)
Eine Person € 35.880,- € 2.990,-
Zwei Personen € 55.200,- € 4.600,-
Drei Personen € 59.340,- € 4.945,-
Vier Personen € 66.240,- € 5.520,-
Fünf Personen  € 70.380,- € 5.865,-
Sechs Personen  € 74.520,- € 6.210,-
     

Eine wachsende Familie wird einem 4-Personenhaushalt gleichgesetzt. Alleinerziehende mit einem Kind werden wie ein 3-Personenhaushalt behandelt, mit zwei Kindern wie ein 4-Personenhaushalt usw.

Kaufförderung

Der Zuschuss setzt sich aus dem Grundbetrag und Zuschlägen zusammen

Grundbetrag

Personen/Familiensituation Grundbetrag
Eine Person € 18.000,-
Zwei nahestende Personen € 21.000,-
Drei nahestende Personen € 24.000,-
Vier und mehr nahestende Personen € 27.000,-
AlleinerzieherInnen mit 1 Kind € 26.000,-
AlleinerzieherInnen mit mehreren Kindern € 29.000,-
Wachsende Familie (ohne Kinder) € 29.000,-
Jungfamilie (= wachsende Fam. mit mind. 1 Kind) € 31.000,-
Kinderreiche Familie (= ab 3 Kindern) € 32.500,-

 

Der Grundbetrag kann sich aufgrund Kaufpreisüberschreitung ggf. vermindern.

Zuschläge

Zuschlagspunkte gibt es für erhöhte Gesamtenergieeffizienz und ökologische Baustoffwahl (errechnet und nachgewiesen durch einen geprüften Planungsenergieausweis), Standortqualität sowie barrierefreie Ausführung.

Personen/Familiensituation Zuschlag je Punkt
Eine Person € 300,-
Zwei nahestende Personen € 350,-
Drei nahestende Personen € 400,-
Vier und mehr nahestende Personen € 450,-
Alleinerzieherin/Alleinerzieher € 400,-
Jungfamilie € 500,-
Kinderreiche Familie € 520,-

 

Grundbetrag* + (Zuschlag x Förderungspunkte) = Fördersumme
*ggf. Kürzung des Grundbetrags aufgrund Kaufpreisüberschreitung

Der Zuschuss ist mit dem 1,6fachen des ungekürzten Grundbetrags begrenzt.

Lassen Sie sich die Förderung nicht entgehen!

Tabelle Wohnbauförderung zu Projekt Wohnhaus Puch 5
WBF WH-Puch 5 2020-05-15

Weitere Informationen direkt über die beiden Links der Salzburger Wohnbauförderung.

https://www.salzburg.gv.at/bauenwohnen_/Seiten/wohnbaufoerderung.aspx

https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/sonstige-einrichtungen/sir